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eGbR in leichter Sprache

Der Bundestag hat ein neues Gesetz gemacht. Das Gesetz heißt Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG). Es geht um Firmen, die von mehreren Leuten zusammen geführt werden. Eine solche Firma heißt Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR).

Jetzt gibt es eine neue Regel für diese Firmen. Sie können sich in ein besonderes Buch eintragen lassen. Dann heißt die Firma eingetragene Gesellschaft bürgerlichen Rechts (eGbR). Das ist gut, weil man dann besser weiß, wer die Firma ist. Aber es gibt auch ein paar Sachen, die man beachten muss.

Das neue Gesetz MoPeG macht die GbR besser. Vorher gab es Probleme, weil die Regeln nicht klar waren. Jetzt ist das besser. Das Gesetz sagt genau, was eine GbR machen muss und was sie darf.

Es gibt ein neues Buch für Firmen. Hier kann man seine Firma eintragen lassen. Das muss man machen, wenn man bestimmte Sachen mit der Firma machen will. Zum Beispiel, wenn man ein Grundstück kaufen will. Andere können sich eintragen, müssen aber nicht.

Eintragen ist gut, weil dann alle wissen, wer die Firma ist. Aber es ist nicht immer nötig. Manchmal kann man auch ohne Eintrag arbeiten. Wenn man seine Firma eintragen lässt, muss man ein paar Sachen beachten. Zum Beispiel muss man sagen, wer die Firma leitet und wo sie ist.

Die Reform des Personengesellschaftsrechts durch das MoPeG macht die GbR rechtsfähig. Es gibt neue Pflichten, die beachtet werden müssen. Auch wenn der Eintrag ins Gesellschaftsregister noch nicht Pflicht ist, sollten Gesellschaften prüfen, ob sie sich eintragen lassen sollten. Die Reform soll alles einfacher machen und für mehr Transparenz sorgen.

Aktualisiert zuletzt am 26.03.2024 Druckversion Fehler gefunden